Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem alle Grundstücke und deren rechtliche Verhältnisse verzeichnet sind. Es gibt Auskunft darüber, wem ein Grundstück gehört, ob Rechte Dritter, wie Hypotheken oder Wegerechte, bestehen und ob das Grundstück mit Schulden belastet ist. Geführt wird das Grundbuch vom Grundbuchamt, und Einsicht ist nur bestimmten Personen, wie Eigentümern oder Kaufinteressenten, gestattet. Das Grundbuch sorgt für Rechtssicherheit im Immobilienverkehr und ist ein unverzichtbares Instrument bei Grundstückskäufen oder -verkäufen.